Winterreifen - Im Winter richtig ausgerüstet

Winterreifen für Gebrauchtwagen

Es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen, bei Matsch und Schnee eine wesentlich bessere Bodenhaftung gewährleisten, als Sommerreifen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Winterreifen beim Versicherungsschutz einen entscheidenden Einfluss haben.  Fahrzeugführer müssen sich dieser Situation stellen und auf Winterreifen umrüsten.

Mit Winterreifen vollständiger Versicherungsschutz

Die Versicherungen machen die Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und übernehmen die Kosten des Unfallgegners. Aus diesem Grund stufen die Versicherungen eine Fahrt mit Sommerreifen als grob fahrlässig ein und das führt zu Kürzungen bei den Versicherungsleistungen.

Es ist grob fahrlässig, wenn der Winterurlauber mit abgefahrenen Sommerreifen ins schneebedeckte Gebirge fährt und dort in einen Unfall gerät. Die Schuldfrage ist hierbei bedeutungslos. dessen ungeachtet sind die Schwierigkeiten mit der eigenen Kfz-Versicherung sicher.

Das ist vermeidbar, in dem der Fahrzeugführer rechtzeitig von Sommerreifen auf Winterbereifung wechselt. Natürlich ist es möglich, auf Ganzjahresreifen umzustellen.

Winter Reifen - Profiltiefe beachten

Allgemein ist bei Sommerreifen und Winterreifen immer auf eine ausreichende Profiltiefe von 4 Millimetern zu achten. Wer sich nicht daran hält, bekommt als Fahrzeugführer mit Sicherheit Schwierigkeiten mit seinem Versicherer. Die Versicherungsgesellschaft kürzt im Schadensfall demgemäss die Leistungen.

Es nützt nichts, wenn der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsgesellschaft eine Vertragsklausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart. Es droht in einem solchen Fall die Kürzung der Versicherungsleistungen.

Ohne Winter-Reifen – Die Versicherungen kürzen den Eigenschaden

Der Versicherer macht die Winterbereifung nicht zur Pflicht. Die Straßenverkehrsordnung gibt eine angemessene Ausrüstung im Winter vor. Dementsprechend erwarten die Versicherungen das von Ihren Kunden.

Bei einem Unfall wird der Schaden des Unfallgegners auf jeden Fall übernommen. Die Versicherungsgesellschaft kürzt den Eigenschaden, wenn sie die Unfallfahrt mit Sommerreifen als grob fahrlässig einstuft.

Ohne Winterreifen ist die Sicherheit gefährdet

Jeder Autofahrer ist aufgefordert für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Wer mit abgefahrenen Reifen oder Sommerreifen im Winter unterwegs ist, handelt grob fahrlässig.

Vereinbaren Sie hierzu Ihren persönlichen Termin zum Reifenwechsel in der Kfz Werkstatt oder rufen Sie uns einfach 0345 52 8000 an.

Als Ihre Kfz Werkstatt führen wir den Reifenwechsel aus und wir lagern Ihre Reifen fach- und sachgerecht ein.