Unfallabwicklung Unfallreparatur und Versicherungsabwicklung

Als Geschädigter ist man nach einem Verkehrsunfall mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, i.d.R hat die gegnerische Versicherung auch nichts zu verschenken. Dadurch wird häufig nicht das reguliert, was dem Geschädigten nach dem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht. Autos am Posthorn unterstützt Sie bei der Versicherungsabwicklung und der Unfallreparatur.

Unfallabwicklung, Unfallreparatur, Versicherungsabwicklung - wie funktioniert sie?

Welcher Schaden wird von der gegnerischen Versicherung nach einem Verkehrsunfall reguliert und wovon hängt die Erstattungsfähigkeit bei der Unfallabwicklung bzw. Schadenabwicklung ab?

Welche Schadenspositionen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem Unfall?

Wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, dann muss die Versicherung von ihm grundsätzlich alle Schäden übernehmen, die durch den Unfall aufgetreten sind.

Dabei hängt die Erstattungsfähigkeit von der Schuldfrage ab und von der Angemessenheit der entstandenen Kosten im Detail. Kosten wie die Wertminderung, Leihwagen und Abschleppdienst, einschließlich Nutzungsausfall während der Dauer der Reparatur gehören im Haftpflichtfall genauso dazu, wie die Kosten für die Unfallreparatur, für den Rechtsanwalt und das Gutachten eines Sachverständigen.

Hat der Fahrzeugtyp Einfluß auf die Schadenabwicklung?

Nein. Es ist generell egal, welches Fahrzeug der Geschädigte hat. Die Haftpflichtversicherung muss in der gleichen Weise regulieren. Wenn das Fahrzeug jedoch teurer oder der Schaden sehr ist,  wird die Haftpflichtversicherung bestrebt sein, bei der Abwicklung möglichst wenig zu bezahlen.

Hat bei der Unfallabwicklung eine Unfallskizze und/oder ein ausgefüllter Unfallfragebogen eine Bedeutung?

Nein. Für die eigentliche Abwicklung braucht der Verunfallte keine Unfallskizze und auch keinen ausgefüllten Unfallfragebogen. Diese Unterlagen sind aber gut geeignet, damit die gegnerische Versicherung besser regulieren kann. Die Unfallskizze zum Hergang kann der Verunfallte aber auch selbst anlegen.

Hat die Fahrzeugmarke Einfluss auf die Wertminderung nach einem Autounfall?

Nein. Bezüglich der Erstattungfähigkeit ist die Wertminderung unabhängig von der Fahrzeugmarke. Die verschiedenen Fahrzeuge sind unterschiedlich wertvoll, daher ist es natürlich auch so, dass ein teures Fahrzeug schneller an Wert verliert, als ein günstigeres Auto. Der vom Ablauf selbe Unfall wird bei einem Mercedes i.d.R. zu einer höheren Wertminderung führen, als das bei einem Fahrzeug der Marke Dacia. der fall ist.

Legt das Gutachten auch den Nutzungsausfall fest?

Ja. Mit dem das Gutachten wird auch der Zeitraum für die Reparatur benannt. Damit gehört auch die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeit, in der das Fahrzeug in der Autowerkstatt Autos am Posthorn in Halle/Saale zur Reparatur ist und somit vom Unfallopfer bzw. Geschädigten nicht genutzt werden kann, zur Schadensregulierung. Der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung müssen auch dafür Ersatz für den Schaden leisten.

Muss die gegnerischen Versicherung auch die Kosten für Rechtsanwalt  und Gutachten tragen?

Ja. Wenn der Geschädigte in einen Unfall verwickelt wird, an dem er selbst keine Schuld hat, muss die Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten übernehmen.

Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Ist das für die Schadenregulierung von Bedeutung?

Ja. Das spielt eine Rolle, ob das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt oder in einer freien Kfz-Werkstatt Halle Saale repariert werden kann. Bei einem Neuwagen bis 3 Jahre müssen der Unfallgegner und auch die Versicherung das auf jeden fall akzeptieren.

Die Versicherung muss aber auch höhere Reparaturkosten unter Umständen nicht hinnehmen, auch wenn ihr Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat.

Müssen die Kosten für den Leihwagen von der Haftpflichtversicherung übernommen werden?

Ja. Die Versicherung muss generell die Kosten für einen Leihwagen tragen. Dabei wird aber darauf geachtet, dass die Kosten angemessen sein.

Konkret heißt das, wenn das eigene Auto am Unfall ein Mercedes ist, so muss er keinen Dacia als Ersatzfahrzeug akzeptieren. So kann aber auch der Fahrer eines Dacia nach einem Verkehrsunfall keine S-Klasse von Mercedes erwartet.

Ist einen Nachbesichtigung des Fahrzeugs nach der Unfallabwicklung durch die Versicherung statthaft?

Nein. Die gegnerische Versicherung darf eine Besichtigung durch einen weiteren Gutachter nach der Unfallabwicklung nicht durchführen. Das ist nur in dem  Fall möglich, wenn das erstellte Gutachten fehler- oder mangelhaft ist, die Versicherung bzgl. einzelner oder verschiedener Positionen oder wegen der ausgewiesenen Höhe des Schadens berechtigte Zweifel hegt.

Kaskoschaden - was ist das?

Ein Schaden am Auto kann auch ohne eigenes Verschulden verursacht werden, wie z.B. eine Scheibenreparatur. Die Höhe der Kosten, die von der Versicherung übernommen werden, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag. So wird der Fahrzeughalter eine Scheibenreparatur oder auch kleinere Schäden am Lack von der Versicherung bezahlt bekommen.