Es ist nicht nur aus Sicherheitsgründen ratsam, den Austausch von Sommer- auf Winterreifen in Halle frühzeitig zu planen, sondern auch aus rechtlichen Erwägungen. In der Herbstzeit, die auch als Reifenwechselzeit bekannt ist, sollte man sein Fahrzeug rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten, bevor die Temperaturen auf kältere und eisige Werte sinken. Das Versäumen dieses rechtzeitigen Wechsels erhöht nicht nur das Unfallrisiko erheblich, sondern kann auch zu Bußgeldern führen.
Wechsel Sommerreifen zu Winterreifen
In Deutschland gibt es zwar keinen festen Zeitpunkt, an dem der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen erfolgen muss, aber Kfz-Experten empfehlen dringend, spätestens dann Winterreifen aufzuziehen, wenn die Außentemperatur dauerhaft unter sieben Grad Celsius fällt oder wenn mit Eis und Schnee zu rechnen ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfiehlt sogar die sogenannte O-bis-O-Regel, was bedeutet, dass Autofahrer von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren sollten. Winterreifen verfügen über spezielle Rillen in ihrer Lauffläche, die die Drainagewirkung fördern und Wasser sowie Schneematsch effizient aus dem Haftbereich der Lauffläche abtransportieren. Zudem haben Winterreifen eine weichere Gummimischung, was ihnen bei niedrigen Temperaturen einen besseren Grip und damit verbesserte Fahreigenschaften verleiht.
Um das Unfallrisiko auf eisigen oder schneebedeckten Straßen zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber eine situative Winterreifenpflicht vor. Der § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass alle Räder eines auf öffentlichen Straßen fahrenden Fahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.
Es ist ratsam, spätestens Anfang Oktober auf Winterreifen umzusteigen, um unerwartete Kälteeinbrüche sowie Eis und Schnee nicht unvorbereitet zu erleben. Dies ist insbesondere wichtig, da die Kfz-Werkstätten in Halle nach dem ersten Kälteeinbruch aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Reifenwechseln oft überlastet sind und es schwer sein kann, rechtzeitig einen Termin zu erhalten.
Nicht rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten, kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter Bußgelder von bis zu 120 Euro für den Fahrer und 75 Euro für den Fahrzeughalter bei Verstößen gegen die situative Winterreifenpflicht. Hinzu kommen jeweils ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Darüber hinaus kann sich eine ungeeignete Bereifung negativ auf den Kaskoschutz in der Kfz-Versicherung auswirken, da dies als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden kann und die Schadensleistung entsprechend gekürzt werden könnte, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung in der Kfz-Police.
Die richtigen Reifen vom Autohändler
Die Wahl der richtigen Reifen für winterliche Witterungsbedingungen ist im § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) festgelegt. Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, auf der Reifenflanke gekennzeichnet sein. Diese können entweder Winterreifen, Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen sein. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Reifen mit dem alten M+S-Symbol, das für Matsch und Schnee steht und bis Ende 2017 hergestellt wurde, nur bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden dürfen.
Die Verwendbarkeit von vorhandenen Winterreifen für eine weitere Saison hängt auch vom Profil ab, das mindestens 1,6 Millimeter betragen sollte, obwohl Experten empfehlen, mindestens 4,0 Millimeter Profiltiefe zu haben. Zudem sollten nur unbeschädigte Reifen verwendet werden, da beschädigte Reifen die Fahrsicherheit beeinträchtigen können. Bei älteren Reifen kann die Gummimischung verhärten und zu einer schlechteren Haftung auf der Straße sowie zu längeren Bremswegen führen. Aus diesem Grund empfehlen Experten des Automobilklubs ADAC, Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, nicht mehr zu verwenden. Das Herstellungsdatum eines Reifens kann anhand der vierstelligen DOT-Nummer auf der Reifenflanke ermittelt werden, wobei die ersten beiden Zahlen die Produktionswoche und die beiden folgenden Zahlen das Produktionsjahr angeben. Zum Beispiel steht DOT 2520 für die 25. Woche des Jahres 2020.