Hauptuntersuchung oder TÜV

Die Hauptuntersuchung bzw. die Haupt- und Abgasuntersuchung, muss lt. Gesetzgeber regelmäßig aller zwei Jahre in einer zugelassenen Kfz Werkstatt durchgeführt werden. Die AU Abgasuntersuchung, besonders bei Gebrauchtwagen, ist unerlässlich wenn es darum geht, die Umweltverschmutzung einzugrenzen und zu kontrollieren. Daher muss ein Gebrauchtwagen alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung bzw. zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Wenn die festgestellten Werte zu hoch sind, wird dem Fahrzeugbesitzer die TÜV-Plakette verweigert. Mit der AU Abgasuntersuchung wird ermittelt, welche Abgase durch den Gebrauchtwagen erzeugt werden und in welcher Zusammensetzung. Die im Auspuff ermittelten Werte werden mit den Werten in einer Datenbank abgeglichen.

Anfang des Jahres 2018 wurde die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Kfz wieder eingeführt. So soll laut dem Verkehrsministerium des Bundes "die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden".

Dazu gab der ADAC an, dass diese Messungen nicht geeignet sind, die Qualität der Luft spürbar zu verbessern. Diese Maßnahmen führen nur zu einer zusätzlichen Belastung der Kfz-Besitzer in Deutschland. Ab 2021 soll für Dieselfahrzeuge noch eine Partikelanzahlmessung eingeführt werden. Die Verfahren dazu und auch die Grenzwerte sind noch nicht bekannt.

Hauptuntersuchung in der Kfz Werkstatt für Ihren Gebrauchtwagen

In Deutschland müssen Neuwagen drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das Intervall zur Prüfung wechselt danach in den Zweijahresturnus. Mit der Hauptuntersuchung, auch HU genannt, wird die Sicherheit, die Einhaltung der Vorschriften und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge gemäß StVZO gewährleistet.

Für die Hauptuntersuchung hat sich auch die Kurzform TÜV etabliert, da die Technische Überwachung, auch TÜV, die alleinige Vorherrschaft für diese Untersuchungen hatte. Aktuell sind weitere technische Prüfeinrichtungen und staatliche anerkannte Organisationen zugelassen, die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Dazu gehören die DEKRA und weitere.

Die Hauptuntersuchung ist seit Ende Dezember 1951 in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge Pflicht. So soll gewährleistet werden, dass ein verkehrsunsicheres und nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug stillgelegt bzw. aus dem Verkehr gezogen wird.

Der Fahrzeughalter ist für die fristgemäße Einhaltung der Hauptuntersuchung verantwortlich. Er trägt auch die Kosten von ca. 65 Euro. Die Hauptuntersuchung wird von einer zugelassenen Prüforganisation in einer Kfz Werkstatt vorgenommen. Die Hauptuntersuchung wird durch einen Bericht zur Untersuchung belegt.

Wenn keine gravierenden Mängel ermittelt wurden, wird im Fahrzeugschein das Ergebnis mit einem Stempel bestätigt. Der Prüfer zeichnet seinen Eintrag ab. Die Plakette wird am Kfz-Kennzeichen am Heck vom Fahrzeug aufgebracht. Die Prüfplakette enthält auch das Datum der nächsten Hauptuntersuchung.

In der Kfz Werkstatt Autos am Posthorn wird dazu moderne Messtechnik eingesetzt. Bei den Messungen wird kein zwischen Unterschied Neuwagen oder Gebrauchtwagen gemacht. Die Abgasuntersuchung wird in einer zugelassenen Kfz Werkstatt vorgenommen.

Als anerkannte AU-Werkstatt führt Autos am Posthorn die Abgasuntersuchung durch. Die HU Hauptuntersuchung wird bei Autos am Posthorn in Halle Saale durch externe Prüfingenieuere der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen TÜV zu festgelegten Zeiten vorgenommen.

Hauptuntersuchung in der Kfz Werkstatt

Bevor der Prüfer Ihr Fahrzeug jedoch in Augenschein nimmt, wurde es durch die Spezialisten in der Kfz Werkstatt von Auto am Posthorn bereits ausführlich getestet und wenn nötig für die HU AU Haupt- und Abgasuntersuchung in Stand gesetzt. Damit ist durch die Kfz Werkstatt Autos am Posthorn sicher gestellt, dass Ihr Fahrzeug auch eine neue Plakette erhält.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin zur Hauptuntersuchung bzw. Haupt- und Abgasuntersuchung. Wir freuen uns auf Sie.

 

Quelle Wikipedia